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Sonja G. Drumm im Interview mit Prof. Dr. Patrick Sensburg

07.06.2018

Sonja G. Drumm (Geschäftsführung Krankenhaus Brilon) im Gespräch mit Prof.Dr. Patrick Sensburg (MdB)

Prof. Dr. Patrick Sensburg und Sonja G. Drumm

Sonja G. Drumm: Wie wird die Bundespolitik der Unterfinanzierung der Krankenhäuser auf Bundes- und Landesebene begegnen?

Prof. Dr. Patrick Sensburg: Die Übernahme der Investitionskosten bei den Krankenhäusern ist Aufgabe der Länder und die Krankenkassen übernehmen die Betriebskosten. In der letzten Wahlperiode hat es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegeben, die diese Thematik intensiv beraten hat. Den daraus abgeleiteten Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Strukturen der Krankenhaus-Versorgung (KHSG) als Maßnahme beschlossen, einen Strukturfond einzurichten. Die Länder haben in der Sache auf ihre Zuständigkeit bei der Daseinsvorsorge bestanden. Mit dem Strukturfonds hat der Bund für die Länder Mittel zur Verfügung gestellt, um Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Dafür wurden bis zu 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn auch die Länder sich in gleicher Höhe beteiligen müssen. Damit standen für Umstrukturierungen bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag haben wir als Union mit der SPD vereinbart, den Strukturfond für weitere vier Jahre fortzuführen, mit einem jährlichen Volumen von einer Milliarde Euro.

Sonja G. Drumm
: Kleine ländliche Kliniken sind durch die ständig wachsenden Personalkosten sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich finanziell schwer belastet. Wie wird die Bundespolitik der fehlenden Refinanzierung der Personalkosten im DRG System begegnen?

Prof. Dr. Patrick Sensburg: Im Koalitionsvertrag haben wir mit der SPD vereinbart: "Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir bitten die Pflegemindestlohn Kommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen." Es bleibt die Einleitung der parlamentarischen Verfahrens abzuwarten.

Sonja G. Drumm
: Haben Kliniken der Grund- und Regelversorgung im ländlichen Bereich aus Sicht der Bundespolitik ein Existenzrecht?

Prof. Dr. Patrick Sensburg
: Im Rahmen der Daseinsvorsorge haben die Länder den Sicherstellungsauftrag. Die Union sieht jedoch die Notwendigkeit einer Spezialisierung für komplexe Eingriffe von Krankenhäusern, damit sie auch die nötige Qualität erbringen können, die auf Erfahrungswerten basieren. Kleine Krankenhäuser sind grundsätzlich notwendig, um die Basisversorgung vor allem auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Gerade hier müssen wir für den ländlichen Raum deutlich machen, dass eine Gesundheitsversorgung nahe bei den Menschen auch im ländlichen Raum gewährleistet sein muss.




Bild: Ulrich Trommer

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